Mit 1. Mai 2017 ist das neue Ingenieurgesetz (IngG 2017) in Kraft getreten. Die Qualifikation „Ingenieur“ wurde damit auf neue Beine gestellt und europaweit besser verständlich und vergleichbar.
Was ist neu?
Der Hintergrund: Wer bisher den Titel „Ingenieur“ trug, verwendete eine Standesbezeichnung. Mit dem neuen Gesetz ist der Ingenieur-Titel jedoch eine „Qualifikation“. Qualifikationen muss man sich erwerben. Das hat einen großen Vorteil: Der österreichische „Ingenieur“ lässt sich so international besser einordnen und vergleichen.
Was bedeutet das für Anwärter/innen?
Wie bisher müssen die Anwärter/innen nachweisen, dass sie formal für den Ingenieurstitel in Frage kommen: Sie müssen eine Reifeprüfung einer geeigneten Schule nachweisen können und Praxis – insgesamt 3 Jahre.
Der Antrag wird aber nicht mehr beim Wirtschaftsministerium eingebracht, sondern bei „Zertifizierungsstellen“. Dort wird das „Zertifizierungsverfahren“ eingeleitet: Die Anwärter/innen müssen eine Tätigkeitsbeschreibung über die erworbene Berufspraxis erstellen. Außerdem müssen sie ein Fachgespräch vor einer Kommission absolvieren.
Wie bitte, ein Fachgespräch vor mehreren Leuten?
Ja, genau. Das Fachgespräch sollte aber nicht mit einer Prüfung verwechselt werden. Trotzdem sollte man sich vorbereiten. Hier handelt sich um ein Gespräch über berufliche Projekte, Aufgaben bzw. Kundenaufträge. Dabei stehen Fachkenntnisse und Fertigkeiten im Mittelpunkt, die man sich im Beruf erworben hat. Praxis ist hier der Schlüssel zum Titel.